Wir bieten unseren Mandanten wirtschaftliche und zielorientierte Beratung und Vertretung in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts einschließlich des Problemkreises der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und der grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmerentsendegesetz).
Sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber ist eine kompetente Beratung von größter Bedeutung, wenn die Durchsetzung eines Rechts gewährleistet werden soll. Hierzu gehört nicht nur die Vertretung in Prozessen, sondern schon zuvor die eingehende Beratung über die etwaigen Erfolgsaussichten.
Im Arbeitsrecht umfasst unser Dienstleistungsspektrum die Betreuung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf dem Gebiet des individuellen Arbeitsrechts (Arbeitsvertragsrecht, kündigungsrechtliche Fragen etc.).
Bei der Betreuung von Arbeitnehmern liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen in Bezug auf Kündigungsschutzverfahren sowie bei der Abwehr ungerechtfertigter Maßnahmen von Arbeitgebern (Änderungskündigungen, Abmahnungen etc.).
Bei der Betreuung von Arbeitgebern umfasst unser Tätigkeitsfeld die Beratung bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen und bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie die Vertretung bei arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Darüber hinaus übernehmen wir die Betreuung bei Problemen aus dem Bereich des Betriebsverfassungsrechts.
Vertretung vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, beim Bundesarbeitsgericht und beim Europäischen Gerichtshof in allen arbeitsrechtlichen Verfahren:
Unsere Expertise für Ihren Erfolg
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