Abmahnungen

abmahnungen sind ein schriftlicher Tadel, der einen konkreten Arbeitspflichtenverstoß benennen muss, sonst ist er zu unbestimmt und unwirksam

Die Abmahnung soll auf die Gefahren für den Bestand des Arbeitsverhältnisses hinweisen oder mit den Worten "Abmahnung" überschrieben sein.

Abmahnungen, insbesondere mehrere Abmahnungen aus ähnlichen Gründen, können im Wiederholungsfall eine verhaltensbedingte Kündigung abstützen.
Eine Abmahnung kann im Klagewege angegriffen werden, d.h. es kann auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte geklagt werden und dies mit Erfolg auch durchgesetzt werden, wenn die Abmahnung zu unpräzise und unbestimmt ist oder aber unzutreffende Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder die Abmahnung eine völlig überzogene Reaktion des Arbeitgebers auf ein bestimmtes Verhalten war.

Rechtsgebiete

Unsere Expertise für Ihren Erfolg

Rechtsanwälte

Die Anwälte für Sie im Portrait

Kontakt

Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf:

Anwaltskanzlei Henninger
Hansastr. 44
44137 Dortmund

Tel: +49 (0) 231 20 64 57 -0
Fax: +49 (0) 231 20 64 57 77

info@NO-SPAM-PLEASEkanzlei-henninger.de

© Henninger Anwaltskanzlei