Kündigung

Als wichtigstes Rechtsgebiet für die Praxis ist das Recht der Kündigung von Arbeitsverhältnissen von Bedeutung

Durch eine Vielzahl von spezialgesetzlichen Regelungen und einer noch größeren Anzahl von relevanten Gerichtsentscheidungen ist es häufig für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer nicht oder nur schwer überschaubar, ob eine Kündigung rechtswirksam ist. Nicht zuletzt bei den materiellen, aber auch formellen Voraussetzungen einer Kündigung werden Fehler gemacht, die in nachfolgenden Arbeitsprozessen ein hohes Risiko bedeuten.
Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Kündigung, gibt es nur eine einzige wirksame Möglichkeit, sich gegen die Kündigung zu wehren: Es muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden, und zwar innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Weder der Einsatz des Betriebsrates noch Protestschreiben an den Arbeitgeber können daran etwas ändern. Wer diese Frist versäumt, hat in der Regel keine Chance mehr, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzuwehren.

Kündigungsschutzprozesse sind für den Arbeitgeber oft mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden, weil bei einem verlorenen Kündigungsschutzprozess für viele Monate das Gehalt nachgezahlt werden muss, obwohl der Arbeitnehmer gar nicht gearbeitet hat, wovon man sich oft nur mit hohen Abfindungen freikaufen kann.

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