Das Ausländerrecht erfordert in hohem Maße Spezialwissen, insbesondere aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Handels- und Vertragsrecht, Internationales Recht und Arbeitsrecht. Daneben sind gute Kenntnisse der wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse notwendig. Die persönliche Betreuung des einzelnen "Falles" durch ein und denselben Partner von Anbeginn bis Abschluss ist oft von entscheidender Bedeutung.
Das deutsche Ausländerrecht ist außerordentlich kompliziert. Es umfasst neben dem Aufenthaltsrecht auch das Arbeitsgenehmigungsrecht und das Niederlassungsrecht für Ausländer. Für EU-Ausländer und sog. Drittstaatler gelten völlig unterschiedliche Regeln. Mit zahlreichen Staaten sind besondere Abkommen geschlossen, die zu beachten sind.
Wir sind im Bereich des Ausländerrechts hauptsächlich mit dem Aufenthalts- und Einbürgerungsrecht, mit Pass- und mit Visaangelegenheiten befasst. Die Vertretung vor den Behörden, Botschaften und Gerichten erstreckt sich auf die Angelegenheiten von EG- und Nicht-EG-Ausländern. Die spezielle Sichtweise des Ausländerrechts spielt eine besondere Rolle insbesondere bei familienrechtlichen Verfahren oder Strafverfahren.
Politisch Verfolgte genießen im Bundesgebiet Asyl. Dies bestimmt Artikel 16 a Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Ob ein Flüchtling im Bundesgebiet als Asylberechtigter und somit als politischer Flüchtling anerkannt wird, richtet sich danach, ob der zuständige Einzelentscheider des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Angaben des Flüchtlings glaubt und diese als asylrechtlich relevant sieht.
Oft ist es so, dass die Einzelentscheider/Innen des BAMF. aus ihren subjektiven Vorstellungen heraus die Auffassung vertreten, dass bestimmte Sachverhalte, die Flüchtlinge vortragen, nicht so abgelaufen sein können, da diese mit hiesigen kulturellen Vorstellungen und Erfahrungen nicht übereinstimmen.
Daher ist es wichtig, dass der Flüchtling bei seiner persönlichen Anhörung durch den Einzelentscheider des BAMF. alles ganz genau und detailliert erzählt und darauf besteht, dass alles protokolliert wird, was aus seiner Sicht wichtig erscheint.
Gegen einen Ablehnungsbescheid des BAMF. kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Oft dauern diese Verfahren - je nach Auslastung des jeweiligen Verwaltungsgerichts - mehrere Jahre.
Wenn ein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, hat die Klage keine aufschiebende Wirkung. Es muss dann ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage erhoben werden, über den in der Regel innerhalb von sechs Wochen entschieden wird.
Da die meisten Flüchtlinge nicht wissen, welche Rechte sie in ihrem Asylverfahren haben und auf was es ankommt, ist es sinnvoll, sich auf jeden Fall vor der Asylantragstellung zu informieren. Dies kann entweder über Bekannte, die bereits selbst ein Asylverfahren durchlaufen haben, oder mit Hilfe eines Rechtsanwaltes geschehen. Spätestens wenn der Asylantrag abgelehnt worden ist, ist es unumgänglich, eine/n spezialisierte/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu beauftragen.
Dies ist bei uns Frau Rechtsanwältin Dagmar Henninger, die seit über fünfzehn Jahren auf dem Gebiet des Asyl- und Ausländerrechts intensiv tätig ist.
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