Die Kernpunkte der Neuregelung sind:
Diese Kinder werden mit Geburt deutsche Staatsangehörige mit allen Rechten und Pflichten. Bis zum 23. Lebensjahr muss sich dann aber der/die Betroffene für die deutsche Staatsangehörigkeit oder die der Eltern entscheiden (sogenannte Optionspflicht).
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger haben in der Regel einen Anspruch auf die Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft, wenn sie
In Härtefällen, wie z. B. bei älteren Personen oder wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt, kann hiervon abgesehen werden kann. Ausgenommen sind auch politisch verfolgte und anerkannte Flüchtlinge. Ebenso Ausländer, für die unzumutbare Bedingungen für die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit gelten.
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