Aufenthalt und Visum

Wir beraten Sie bei Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis

Es gibt folgende Arten von Aufenthaltsgenehmigungen:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Aufenthaltsgenehmigungen z.B. erteilt oder verlängert werden:

  • zur Familienzusammenführung
  • zur Arbeitsaufnahme
  • als Werkvertragsarbeitnehmer
  • zur Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit
  • zum Studium
  • aus humanitären Gründen
  • bei politischer, religiöser oder rassistischer Verfolgung

Außerdem kann der Aufenthalt unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend geduldet werden.

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