Erbrecht

Es gibt eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die - richtig eingesetzt und abgefasst - der Durchsetzung der eigenen Vorstellungen dienen.

Ca. 95% der privat aufgesetzten Testamente sind fehlerhaft oder unvorteilhaft abgefasst, was oft dazu führt, dass der Nachlass nicht so vererbt wird, wie es von den Erblassern beabsichtigt war.

Außerdem kommen ständig gesetzliche Neuregelungen hinzu, die beachtet werden müssen, so etwa die Reform des Erbrechts nichtehelicher Kinder, des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes mit neuen Richtlinien für die Immobilienbewertung, veränderte Steuerklassen und -sätze und Freibeträge.
Den Nachlass zu regeln bedarf sorgfältiger Überlegung und vor allem einiger Kenntnisse. Es gibt eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die - richtig eingesetzt und abgefasst - der Durchsetzung der eigenen Vorstellungen dienen.

Nachlassregelungen sollten von Zeit zu Zeit überprüft werden, denn veränderte Situationen erfordern i.d.R. eine Neugestaltung letztwilliger Verfügungen. Besonders kompliziert wird Vererben und Erben bei einer Ehe mit Ausländern, Vermögen im Ausland oder bei Vermögen von Ausländern in Deutschland.

Mit dem Erbfall gehen auch die Verbindlichkeiten des Erblassers auf den Erben über. Ohne die genauen Verbindlichkeiten zu kennen, kann der Erbe plötzlich mit einem überschuldeten Nachlass konfrontiert sein. Der Erbe haftet zunächst unbeschränkt sowohl mit dem Nachlass als auch seinem Eigenvermögen. Unter bestimmten Umständen kann die Haftung jedoch auf den Nachlass beschränkt werden.

Unsere Betreuung auf dem Gebiet des Erbrechts erstreckt sich auf folgende Tätigkeiten:

  • Beratung bei der Errichtung und Abänderung von Testamenten und Erbverträgen
  • Pflichtteilsregelungen, Pflichtteilsverzicht
  • vorzeitige Abfindung weichender Erben

Nach dem Todesfall:

  • Erfassung des Nachlasses
  • Nachlassabwicklungen
  • Vermittlung der Erbauseinandersetzung
  • Testamentsvollstreckung
  • alle Regelungen gegenüber dem Nachlassgericht und dem Finanzamt
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • neue Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Beratung bei Unternehmensnachfolge

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