Erbstreitigkeiten beruhen in der Regel entweder auf einer Mehrdeutigkeit des letzten Willens des Erblassers oder auf Vermögensdispositionen des Erblassers, die dieser vor seinem Tode gegenüber Dritten getroffen hat. Hierdurch werden Erbrecht oder Pflichtteilsrecht beeinträchtigt. Oft handelt es sich hier um die Fälle, in denen ein Abkömmling des Erblassers gegenüber den anderen bevorzugt wird. Da der Verlauf von Erbstreitigkeiten vor Gericht oftmals wegen der mehrdeutigen Auslegung letztwilliger Verfügungen nicht einschätzbar ist, empfiehlt es sich zunächst eine außergerichtliche Lösung zu suchen. Wenn eine solche nicht realisierbar ist, setzen wir die berechtigten Ansprüche unserer Mandanten gerichtlich durch.
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