Ein Schenkungsvertrag dient dazu, unter Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren einen Teil der Erbfolge wirtschaftlich vorwegzunehmen, so dass das später zu erbende Vermögen geringer ist und damit zu einer geringeren Erbschaftssteuer führt. Solche Verträge bieten sich aber auch an, um bestimmte Personen gegenüber Pflichtteilsberechtigten zu begünstigen, da solche Schenkungen grundsätzlich nur ausgleichspflichtig sind, wenn der Erblasser innerhalb von 10 Jahren nach wirtschaftlichem Vollzug der Schenkung verstirbt. Aber Vorsicht: Entscheidend ist der wirtschaftliche Vollzug der Schenkung. In all den Fällen, in denen sich der Erblasser z.B. einen Nießbrauch an dem von ihm übertragenen Grundstück sichert, fehlt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs am wirtschaftlichen Vollzug.
Unsere Expertise für Ihren Erfolg
Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf:
Anwaltskanzlei Henninger
Hansastr. 44
44137 Dortmund
Tel: +49 (0) 231 20 64 57 -0
Fax: +49 (0) 231 20 64 57 77
© Henninger Anwaltskanzlei