Der Güterstand ist der das Güterrecht der Eheleute betreffende Zustand der Vermögensverhältnisse. Eheleute leben immer in einem von drei möglichen Güterständen:
Nach deutschem Recht ist der "normale" gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft.
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, bei dem das Vermögen der Ehegatten ständig getrennt bleibt und erst nach Beendigung der Ehe der Zugewinn, den die Ehegatten jeweils in der Ehe erzielt haben, ausgeglichen wird. Haben die Eheleute nichts anderes vereinbart, also keinen Ehevertrag geschlossen, leben sie automatisch im Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft.
Die anderen Güterstände, also Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, müssen durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart werden. Ist zum Zeitpunkt der Eheschließung das Recht eines anderen Staates maßgeblich, dann richtet sich der Güterstand nach diesem Recht.
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