Viele Personen leben als Ehepartner oder Familien, die aus rechtlicher Sicht als international einzustufen sind. Die Gründe dafür können z. B. sein:
Oftmals kennen die Betroffenen nicht die möglichen rechtlichen Einflüsse, die sich auf verschiedenen Ebenen auswirken können, wie Ehefolgen, Sorgerecht, Unterhalt, Scheidung und Scheidungsfolgen. Auf Grund der Vielzahl der verschiedenen Konstellationen muss der Einzelfall unter Einbeziehung der Rechtslage in den berührten Ländern geprüft werden. Wir haben die Spezialkenntnisse und die einschlägigen Gesetzestexte.
Bei einer Trennung / Scheidung kommt es immer wieder vor, dass Elternteile ohne Zustimmung des anderen Elternteils die gemeinsamen Kinder in einen Staat verbringen, in dem sie sich eine für sie günstigere Ausübung von elterlicher Sorge / Umgang erhoffen. Dem sollen internationale Übereinkommen entgegenwirken.
Das Wichtigste ist das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, dem weltweit eine große Zahl von Staaten angehören.
Dieses Übereinkommen will eine rasche Rückführung entführter Kinder in ihren Heimatstaat erreichen. Für Sorgerechtsentscheidungen sind ausschließlich die für den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zuständigen Gerichte zuständig.
Es geht hier allein um eine Wiederherstellung des früheren Zustandes durch eine rasche Rückführung des Kindes.
Soweit die Tatsache der Entführung oder des widerrechtlichen Zurückhaltens des Kindes feststeht, liegt die Beweislast beim entführenden Elternteil.
Das strikte Gebot der raschen Rückführung wird klar von einer eventuellen Sorgerechtsentscheidung und Prüfung des "Kindeswohls" durch ein Gericht am gewöhnlichen Aufenthaltsort abgegrenzt.
Ein Erbfall wird international, wenn sich z. B. Bankkonten, Besitz, der Erblasser oder die Erben in einem anderen Land befinden. Diese Auswirkungen zeigen sich sowohl im Erbrecht als auch im Steuerrecht.
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