Inkasso-Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung
Wir nehmen unseren Mandanten die lästige Arbeit mit Hilfe moderner EDV-Verfahren ab und gewährleisten eine effektive kostengünstige Geltendmachung von Außenständen sowie Verwaltung und Überwachung des Forderungseinzugs aus einer Hand
- sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich
- vom anwaltlichen Mahnschreiben bis zur zwangsweisen Durchsetzung und der Zwangsvollstreckung
- gegebenenfalls mit Stellung von Strafanträgen, Konkursanträgen und der Geltendmachung von Forderungs- und Sicherungsrechten auch im Konkursverfahren des Schuldners
- Schuldnersuche
- Verhandlungen und Ratenzahlungsvereinbarungen
- Kommunikation mit der Kreditversicherung
- Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel
- Insolvenzverfahren
Durch systematische Maßnahmen und entsprechendes Know How lässt sich ein hoher Anteil von Außenständen realisieren.
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen (per Post, Telefax oder E-mail):
- Rechnungen
- Auftrag und Auftragsbestätigung
- falls vorhanden sämtliche Korrespondenz
- Unterlagen, aus denen sich mögliche Einwendungen des Schuldners ergeben
- Lieferscheine
- Gutschriften
- Aufstellung über die Zahlungen des Schuldners
- Aufstellung der Berechnung der Gesamtforderung (bei vielen Einzelforderungen)
und Informationen:
- Name und Anschrift Ihrer Firma, einschließlich des gesetzlichen Vertreters (Geschäftsführer)
- Name und Anschrift, Tel.-Nr. und Fax-Nr. des Schuldners
- Namen und Anschriften von Zeugen
Wir übersenden Ihnen nach Eingang der Unterlagen zusammen mit der Mandatsbestätigung ein Vollmachtsformular, welches Sie bitte umgehend und mit dem vollständigen Namen unterschrieben an uns zurücksenden.
An dieser Stelle weisen wir Sie auf das seit dem 1.5.2000 geltende "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" hin. Hiermit soll der allgemein nachlassenden Zahlungsmoral begegnet werden.
Folgendes ist neu:
- Der Schuldner kommt nunmehr automatisch nach 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug.
- Die Geldschuld ist nicht mehr mit 4% oder 5%, sondern nunmehr mit einem Zinssatz, der 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegt, zu verzinsen. Nach dem derzeitigen Basiszinssatz (ab 01.01.2006) beträgt die Verzinsung einer überfälligen Schuld 6,37%.
- Grundsätzlich zahlt der Schuldner auch unsere Anwaltskosten, sofern er sich im Verzug befindet. Nach der gesetzlichen Neuregelung befindet er sich aber nun automatisch 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug, so dass es eines gesonderten Mahnschreibens nicht (mehr) bedarf.