Mietrecht und Pachtrecht

Wir vertreten Sie fachkundig sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite.

Im Mietrecht dominiert der Mieterschutz, der bei den Kündigungsmöglichkeiten praktisch dazu führt, dass der Mieter ohne jeden Grund kündigen kann, während der Vermieter erhebliche Gründe für eine Kündigung vorweisen können muss. z.B. wenn der Mieter mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsmieten in Verzug ist.

Bei der Kündigung sind zwei Arten zu unterscheiden: Die ordentliche (fristgemäße) Kündigung, bei der die vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten sind, und die außerordentliche (fristlose) Kündigung, für die auch der Mieter Gründe vorweisen können muss.

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