Die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Vergehens bzw. Verbrechens ist immer abhängig vom Einzelfall, da die Möglichkeiten der Verteidigung vielfältig sind und die Entwicklung einer Strategie immer vom Einzelfall abhängt.
Die Kosten einer Verteidigung sind ebenfalls abhängig vom Einzelfall, da gerade in den Fragen der Strafverteidigung kaum vorhergesagt werden kann, wie umfangreich die notwendige Tätigkeit sein wird. Rechtsschutzversicherungen tragen die Kosten der Beauftragung eines Strafverteidigers mit Ausnahme der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen in der Regel nicht.
Wir beraten und verteidigen unsere Mandanten in Strafverfahren und Bußgeldverfahren gegenüber der Polizei, der Amtsanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft und den Strafgerichten.
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