Führerscheinentzug

Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet, dass die Fahrerlaubnis auf Dauer entzogen wird.

  • Gefährdung im Straßenverkehr
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, obwohl der Täter weiß oder wissen kann, dass bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist
  • Vollrausch, der sich auf eine der vorgenannten Taten bezieht.

In allen anderen Fällen kann die Ungeeignetheit gesondert festgestellt werden. Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet, dass die Fahrerlaubnis auf Dauer entzogen wird. Anders als beim Fahrverbot, wo der Betroffene nur für die Dauer des Fahrverbotes an der Ausübung seiner Fahrerlaubnis gehindert wird, erlischt die Fahrerlaubnis bei ihrer Entziehung und muss bei der Führerscheinstelle neu beantragt werden.

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