In allen anderen Fällen kann die Ungeeignetheit gesondert festgestellt werden. Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet, dass die Fahrerlaubnis auf Dauer entzogen wird. Anders als beim Fahrverbot, wo der Betroffene nur für die Dauer des Fahrverbotes an der Ausübung seiner Fahrerlaubnis gehindert wird, erlischt die Fahrerlaubnis bei ihrer Entziehung und muss bei der Führerscheinstelle neu beantragt werden.
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