Verlassen Sie sich nicht auf gutgemeinte Ratschläge von Bekannten und vertrauen Sie nicht blind Angeboten zur angeblichen kostensparenden Schnellregulierung durch Versicherungen oder Werkstätten, die an Ihrem Schaden sparen oder verdienen wollen. Seien Sie besonders kritisch, wenn Ihnen die Versicherung des Schädigers mit deren eigenen Sachverständigen, Werkstätten und Mietwagen "helfen" und alles für Sie organisieren will. Sie allein sollen bestimmen, wie, wo und von wem der Schaden an Ihrem PKW nach Ihren Vorstellungen reguliert wird!
Wer den Schaden hat, sollte diesen nicht durch eigene und unprofessionelle Unfallregulierung und langwierige Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung noch vergrößern. Der Versicherer des Schädigers wird bei der Schadenregulierung seine eigenen Interessen verfolgen. Suchen Sie sofort und zuerst den Rat des Rechtsanwalts auf. Er ist als unabhängiger Berater und Vertreter in Rechtsangelegenheiten berufen, die berechtigten Ansprüche des Geschädigten geltend zu machen. Nur dieser ist in der Lage, sachlich, kompetent, unparteiisch und unabhängig von eigenen wirtschaftlichen Interessen eine für den Geschädigten in wirtschaftlicher Hinsicht optimale Schadensabwicklung zu erreichen, indem alle Schadenspositionen vollständig durchgesetzt werden, andererseits aber auch keine unnötigen Prozesse wegen aussichtsloser Forderungen geführt werden.
Das gilt besonders bei einem von Ihnen nicht verschuldeten Unfall: Der Anwalt wickelt Ihren Personen- und Sachschaden komplett für Sie ab, erspart Ihnen lästige und ärgerliche Schreibarbeit und denkt auch an die Schadenspositionen, wie z.B. Nutzungsausfall, die sonst oft unter den Tisch fallen.
Unsere Kosten sind als eigene Schadensposition wie z.B. Reparaturkosten im Rahmen seiner Haftung grundsätzlich vom Schädiger bzw. von dessen Haftpflichtversicherung zu tragen. Eine Rechtsschutzversicherung ist ergänzend hilfreich bei ungeklärten Haftungslagen sowie im Prozessfall.
Unsere Tätigkeit umfasst die gesamte Abwicklung des Verkehrsunfalles, begonnen bei der Ermittlung der gegnerischen Haftpflichtversicherung über die dortige Anmeldung der Ansprüche, Einholen eines Sachverständigengutachtens, Einholen der Reparaturkosten-Übernahmebestätigung, Bezifferung, bis zum Geldeingang beim Mandanten. Wir arbeiten zeitnah und präzise.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter.
Unsere Expertise für Ihren Erfolg
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