Vertragsrecht

Wir erzielen optimale Ergebnisse für unsere Mandanten

Verträge bestimmen unser ganzes Leben. Jeder Mensch schließt praktisch jeden Tag Verträge und nimmt vertragliche Leistungen in Anspruch. Das Zivilrecht bzw. bürgerliche Recht ist daher ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet. Hierzu gehören Rechtsverhältnisse wie Kauf- und Mietverträge, Arbeitsverträge, Leasingverträge, Werk-, Reiseverträge, Kreditverträge, Ehe- und Familienrecht, Unterhaltsfragen, Vermögensauseinandersetzungen, Erben und Vererben. Zum Zivilrecht gehören u.a. auch das Recht der Gesellschaften, das Handelsrecht, Urheberrecht, EDV- und Internetrecht und Versicherungsrecht.

Wir bieten Ihnen auf diesen Gebieten kompetente Beratung im Vorfeld, z.B.:

  • Entwurf von Verträgen
  • kurzfristiges Vertragscontrolling
  • Unterstützung bei oder Führung von Vertragsverhandlungen
  • Risikoanalysen

und Vertretung:

  • Durchsetzung von Ansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  • Schutz vor unlauterem Wettbewerb
  • Abwehr von Abmahnungen
  • einstweilige Verfügungen

Teure Gerichtsprozesse können schon im Vorfeld durch fundierte Beratung vermieden werden. Durch vorausschauende Gestaltung können wir für eindeutige Regelungen und damit für die Vermeidung von unnötigen Prozesskosten sorgen.

Ist ein Prozess unumgänglich oder schon anhängig sehen wir es als unsere Aufgabe, aufgrund unserer Kenntnisse im Vertragsrecht optimale Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen.

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