
Fahrverbote kommen in der Regel bei Ordnungswidrigkeiten in Betracht, während der Entzug einer Fahrerlaubnis meist auf das Begehen einer Straftat folgt. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin für Verkehrsrecht helfe ich Ihnen kompetent und effizient, Argumente dafür vorzutragen, dass von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen bzw. eine kurze Sperrfrist verhängt wird.
Denn: Stark überhöhte Geschwindigkeit, das Überfahren einer roten Ampel oder Alkohol am Steuer können schnell zu einem maximal dreimonatigen Fahrverbot führen. Wiederholungstätern, oder Fahrern, die die Polizei mit mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut erwischt hatte, droht sogar ein langfristiger Führerscheinentzug.
Die häufigsten Fälle, in denen die Fahrerlaubnis eingezogen wird, sind
Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis verliert der Führerschein seine Gültigkeit und die Fahrerlaubnis erlischt. Die Dauer des Führerscheinentzugs, die sogenannte Sperrfrist, legt das Gericht fest. Diese kann sechs Monate bis lebenslang betragen. Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist ein neuer Antrag bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu stellen. Dies kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist erfolgen. Die Antragsbearbeitung nimmt einige Zeit in Anspruch, weil die Behörde die Eignung des Antragstellers prüfen muss. Zu diesem Zweck sind eine Reihe von Unterlagen, oft auch ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen.
Rufen Sie uns an und schicken Sie uns Ihren Anhörungsbogen oder bei dem Vorwurf der Unfallflucht den Unfallbericht per E-Mail oder Fax. Wir kümmern uns sofort um Ihre Angelegenheit!
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